8. Januar 2013 – Die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt haben sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Befristete Arbeitsverhältnisse, Niedriglöhne, Werkverträge sind an der Tagesordnung. Die Mitbestimmungsrechte bleiben auf der Strecke. Eine Modernisierung des Betriebsverfassungsrechts ist längst überfällig.
Das geltende Mitbestimmungsrecht ist in Zeiten von Leiharbeit und Werkvertrags-Systemen und sich weiter ausbreitendem Sub-Unternehmertum überholt. Die Realitäten des Arbeitsmarktes haben die Gesetzgebung überholt – gern geduldet von Arbeitgebern und zum eindeutigen Nachteil der Beschäftigten. Die DGB-Gewerkschaften drängen nun auf eine Modernisierung und Erweiterung des Betriebsverfassungsrechts. So fordert beispielsweise die IG BCE, dass BetrVG so anzupassen, dass es den wesentlichen Veränderungen in der Arbeitswelt gerecht wird. Zentraler Punkt dabei ist die Forderung nach „zwingender Mitbestimmung“ des Betriebsrats bei Fremdbeschäftigung. Außerdem sollen Beschäftigte mit Werkvertrag das Recht erhalten, einen Betriebsrat zu wählen. Leiharbeitskräfte und Mitarbeiter über Werkvertrag sollen zudem bei der Berechnung der Betriebsratsgröße mitgezählt werden. Auch die IG Metall fordert Mitbestimmung der Betriebsräte bei jeglichen Fremdvergaben.
mobifair befasst sich ebenfalls seit längerem mit dem Thema im Rahmen eines Projektes „Moderne Mitbestimmung“. Welche Möglichkeiten Betriebsräte derzeit haben, mit den veränderten Bedingungen umzugehen, wurde in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft EVG in einem Handlungsleitfaden veröffentlicht.