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Abwiegeln und weiter „billig“ vergeben

5. Dezember 2012 – „Nicht plausibel“ seien Befürchtungen, dass Firmen, die Lohn- und Sozialstandards drücken, bei Auftragsvergaben bevorzugt würden, teilt der Personalvorstand der DB AG in einem Schreiben auf Anfrage von mobifair mit. Im Bereich Sicherungsleistungen gelte ein Mindestlohn und Sub-Unternehmen seien untersagt.

Durch den Bereich „Beschaffung Infrastruktur“ werde zudem „im Rahmen der Möglichkeiten“ eine Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns nach dem Arbeitsnehmerentsendegesetz durchgeführt. Der Einsatz von Nachunternehmern sei für den Bereich der Sicherungsleistungen untersagt. Der Personalvorstand des Unternehmens reagiert mit diesem Schreiben auf Vorwürfe von Seiten von mobifair, dass trotz Abschluss eines Fairnessabkommens nach wie vor Aufträge an Unternehmen erteilt werden, die es mit Lohn- und Sozialstandards nicht so genau nehmen. Weiter teilt die DB AG mit, dass Rahmenverträge im „offenen Verfahren“ und regional nicht begrenzt ausgeschrieben werden.

Zitat: „Hier kommt ausnahmslos das RV Tool (Kösterliste) oder ein entsprechendes Nachfolgemodell zur Anwendung. Es werden vor jedem Einzelabruf die regional abgeschlossenen Rahmenverträge nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip maßnahmenbezogen ausgewertet. Die Beauftragung erfolgt dann an den erstplatzierten und somit günstigsten Vertragspartner entsprechend der Rankingliste. Um dies deutlich zu machen, wurde in der Bekanntmachung auf den niedrigsten Preis hingewiesen.“

mobifair meint: Schade, dass man nicht gewillt ist, hier offensiver mit dem Thema Lohn- und Sozialstandards umzugehen. Eine Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes „im Rahmen der Möglichkeiten“ ist nicht ausreichend. Das Fairnessabkommen und der Qualitätskodex müssen bei den Auswahlkriterien eine vorrangige Rolle einnehmen. Wer mit Lohn- und Sozialstandards fair umgeht, der garantiert auch Qualität und Zuverlässigkeit.

Auf das Thema Befähigungs- oder Einsatznachweise, das mobifair ebenfalls zur Sprache brachte, wird nicht eingegangen. Nach wie vor gibt es kein einheitliches Register für diese Dokumente. Damit bleibt die Befürchtung, dass Einsatzausweise weiter mit falschen Namen versehen werden, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vertuschen.
mobifair ist der Ansicht, dass sich Arbeitgeberverband und Gewerkschaft schnell auf einen richtigen Tarifvertrag einigen müssen. Ziel muss die Allgemeinverbindlichkeit bleiben. Und es gilt weiter: Achtung, Sipo aufgepasst! mobifair nimmt weiter gerne ernstzunehmende Hinweise entgegen, um mitzuhelfen, dass die Lohndumper und Ausbeuter endlich verschwinden.