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Ausschreibung draußen – Beschäftigte schützen!

1. August 2012 – Es wird ernst um die Berliner S-Bahn. Aus der Presseinfo des für die Ausschreibung zuständigen Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg VBB ist zu entnehmen, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Vergabe gewahrt werden sollen.

Neben den tariflichen Mindestlöhnen, gemäß den Vergabegesetzen der Länder Berlin und Brandenburg wird „der sogenannte Betriebsübergang des Betriebspersonals vorgeschrieben, wonach die heutigen Mitarbeiter vom künftigen Betreiber zu den gleichen Konditionen übernommen werden.“

Das ist die Umsetzung im Sinne der EU-Verordnung 1370, wie es die Gewerkschaft EVG, unterstützt von einem mobifair-Projekt, immer wieder von allen Vergabestellen gefordert hat. Die SPD-Betriebsgruppe Eisenbahn hat ebenso dafür gesorgt, dass die Vergabe- oder Tariftreuegesetze der meisten Bundesländer Mindestlöhne festgeschrieben haben. „Eine konzentrierte Aktion, die hoffentlich allen nützt und dem voran den Beschäftigten hilft“, meinte Helmut Diener.
Ausgeschrieben werden rund 9,4 Millionen Zugkilometer pro Jahr für das so genannte „Teilnetz Ring“ mit fünf S-Bahnlinien, beginnend ab dem 15. Dezember 2015 auf die Dauer von fünfzehn Jahren.

Die Aufgabenträger erwarten mit einer Neubeschaffung und der weiteren Bereitstellung der Fahrzeuge eine deutliche Erhöhung der Zuverlässigkeit und Attraktivität des S-Bahn-Systems.
Es bleibt dabei: Der Wettbewerb muss den Menschen dienen! Kein Lohn- und Sozialraub bei Ausschreibungen!