20. Juli 2012 – Lokführer, die im grenzüberschreitenden Verkehr, im Kabotageverkehr oder im Güterverkehr in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden oder in mindestens zwei Mitgliedstaaten tätig sind, müssen seit 29. Oktober 2011 im Besitz von Triebfahrzeugführerscheinen und Zusatzbescheinigungen sein. Für alle anderen Lokführer werden diese Unterlagen mit dem 29. Oktober 2013 bindend.
Damit wird die Triebfahrzeug-Führerscheinverordnung (TfV) auch national umgesetzt. Der neue Führerschein muss beim Eisenbahn Bundesamt (EBA) bis Ende 2016 beantragt werden. In der Übergangszeit ist weiter die bislang geltende Richtlinie 753 des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) anzuwenden. Diese Richtlinie regelt die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Fahrerlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen – der sogenannte „VDV-Führerschein“. Endgültig verliert der „VDV-Führerschein“ am 29. Oktober 2018 seine Gültigkeit. Das EBA hat bereits letztes Jahr ein Triebfahrzeugführerschein-Register eingerichtet.
Die Ansprüche werden höher: Insbesondere die Tauglichkeitsuntersuchungen und psychologischen Erstuntersuchungen stellen höhere Anforderungen als bisher an die Lokführer. Gesundheitschecks für alle Lokführer über 55 Jahre müssen nun alle Jahre durchgeführt werden. Bislang waren es alle drei Jahre. Die Ansprüche an die Sehschärfe werden mit Sehhilfe auf 100 Prozent erweitert (bislang 70 Prozent). Es wird getestet, dass keine Überempfindlichkeit bei Blendung vorhanden ist und Lokführern ab dem 40. Lebensjahr wird regelmäßig ein Ruhe-EKG vorgeschrieben. In der psychologischen Eignungsuntersuchung wird künftig auch der Bereich Kommunikation und die so genannten tätigkeitsrelevanten Persönlichkeitsmerkmale (z. B. Gewissenhaftigkeit und Leistungsmotivation) geprüft. Dauert eine Arbeitsunfähigkeit drei Monate und länger ist dies dem EBA mitzuteilen.
mobifair bewertet die TfV als notwendiges Instrument gegen den „Wildwuchs“ in dieser Branche. „Immer mehr Lokführer sind von irgendwo her unterwegs“, stellt mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener fest. Aus Osteuropa kommend gehen die Transporte auf der Schiene bis zu den westeuropäischen Seehäfen. Lokführerwechsel seien nicht immer wahrzunehmen und die Tauglichkeitsanforderungen und wie und woher letztendlich der Lokführerschein und die Beiblätter kommen, ebenso ob eine eventuell notwendige Streckenkenntnis vorhanden ist, bleibe allzu oft schleierhaft, meint er.
Die Frage sei: „Wo beginnen die Kontrollen im grenzüberschreitenden Schienenverkehr und wer ist letztendlich da richtig zuständig?“ Der Bund verweise an die Länder, die Länder nennen das EBA und viele Fragen blieben offen. „Das Geschäft mit dem Transport wird auch auf der Schiene ohne Achtung von Gesetzen und Verordnungen betrieben werden“, ist sich Helmut Diener sicher. Es sei denn, man kontrolliere auch die richtigen und wichtigen Verordnungen in aller Schärfe und Konsequenz mit harter Strafe.