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Wanted: Lokführer ohne Führerschein

6. Juni 2012 – Zuerst stieß mobifair bei den Recherchen auf gefälschte Führerscheine für Lokführer. Nun sind gar welche ganz ohne Führerscheine unterwegs. Das ist eindeutig illegal – eine Fahrerlaubnis ist vorgeschrieben.

Nach Auffassung von mobifair ist die Rechtslage klar und die Rechtsverbindlichkeit für Lokführerscheine in der VDV-Schrift 753 geregelt.

Dort heißt es in der Präambel (Seite 8): „Unmittelbar nach Herausgabe der VDV-Schrift 753 im Jahre 2002 haben die Eisenbahnaufsichtsbehörden des Bundes und (mit einer Ausnahme) der Länder die Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie im Wege einer Anweisung zur Durchführung des sicheren Betriebes gemäß § 2 Absatz 4 Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) für alle betroffenen Eisenbahnen allgemein rechtsverbindlich eingeführt.“

Unter 1.3. Erlaubnis ist festgeschrieben (Seite 10):
„1.3.1. Wer auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber der Schienenwege ein Eisenbahnfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis besteht aus dem Führerschein gemäß Anlage 2a und dem Beiblatt gemäß Anlage 2b.“

Wer öffentlicher Betreiber, Infrastrukturunternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen ist, findet man auf der Seite des Eisenbahnbundesamtes.

Liebe Lokführer, meldet euch, wenn es in Sachen „Führerscheine“ Probleme gibt. mobifair gibt gerne Unterstützung und geht Hinweisen nach.