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Ohne Fahrerlaubnis auf der Strecke

14. Juni 2012 – Auf sächsischen Bahnstrecken ist ein neues Phänomen anzutreffen: Der Lokführer ohne Führerschein. Pünktlich nach Fahrplan unterwegs im Linien- und Schülerverkehr. Nach Recherchen von mobifair verfügen die Lokführer zwar über die entsprechende Ausbildung, werden von ihrem Arbeitgeber aber nicht mit den erforderlichen Papieren ausgestattet.

Dass die SDG, Betreiber mehrerer sächsischer Schmalspurbahnen, den Beschäftigten ihre Qualifikationsnachweise vorenthält, mutet kurios an. Möglicherweise eine Personalbindung der besonderen Art, vermutet mobifair. Wer nicht mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen für seinen Beruf ausgestattet ist, hat keine Chance, bei einem anderen Arbeitgeber einen Job zu bekommen. Damit kann die SDG ihre Lokführer halten, auch wenn konkurrierende Unternehmen bessere Beschäftigungsbedingungen bieten.

Laut anerkannter Vorschrift des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, VDV, sind die Prüfungs- und Qualifizierungsergebnisse dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ebenso klar geregelt ist nach Ansicht von mobifair die Rechtslage: „Wer auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber der Schienenwege ein Eisenbahnfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis besteht aus dem Führerschein gemäß Anlage 2a und dem Beiblatt gemäß Anlage 2b“, schreibt der VDV vor.

mobifair sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Kontrolldichte im Eisenbahnverkehr erhöht werden muss. „Wenn Lokführer ohne Fahrerlaubnis ungehindert unterwegs sein können, stimmt etwas nicht. Auch wenn es in diesem Fall um ausgebildete Eisenbahner geht, muss man befürchten, dass anderswo schlimmerer Missbrauch betrieben wird. Dann geht es um die Sicherheit“, meint Geschäftsführer Helmut Diener.