25. Mai 2012 – Bei der Sächsischen Dampfeisenbahn Gesellschaft (SDG), ein eingetragenes EVU mit Linienverkehr, sind die Lokführer ohne Lokführerschein unterwegs. Das geht nicht. Steht doch in der anzuwendenden VDV-Schrift 753, dass der Lokführerschein dem Lokführer gehört und beim Fahren mit der Lok mitzuführen ist.
Die Geschäftsführung der SDG verweigert dennoch die Herausgabe des Lokführerscheines. Warum? Sind die gar nicht vorhanden? Oder stehen andere Beweggründe im Vordergrund? Vielleicht weil man verhindern möchte, dass Lokführer zu einen andern Unternehmen wechseln, um mehr Geld zu verdienen?
Für mobifair ist das auf jedem Fall eine Sache für das Eisenbahnbundesamt sich hier mal genauer umzuschauen. Deshalb hat mobifair die Geschäftsleitung der SDG darauf hingewiesen, dass die Lokführerscheine Eigentum der Lokführer sind und das EBA sowie das Ministerium von diesen Missständen informiert.
„Unglaublich, es gibt doch wirklich wichtigere Dinge, als das eigene Personal zu ärgern und gegen eindeutige Vorschriften zu verstoßen. Oder fehlen tatsächlich die Führerscheine und Beiblätter für einen ordnungsgemäßen Einsatz der Lokführer. Dann wird es sehr ernst“, meint mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener.
Hier der Link zur SDG, eine durchaus sehr interessante Bahn – mit einer scheinbar sehr interessanten Geschäftsleitung.