8. März 2012 – Mit dem europäischen Arbeitsschutzrecht wurden für alle Mitgliedstaaten der EU einheitliche und verbindliche Mindeststandards festgelegt. Ziel ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten sowie gleichzeitig einen Beitrag dazu leisten, dass im europäischen Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten.
mobifair prüft in einen Projekt zum Thema „Arbeitsschutz in Europa” die Anwendung und Einhaltung dieser Mindestnormen. Zielländer sind die Nachbarländer Deutschlands. Im Fokus stehen dabei insbesondere weiche Arbeitsschutzfaktoren, wie zum Beispiel Sozialräume, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzbeauftragte oder Sicherheits-Fortbildungen.
In einer ersten „Vor-Ort-Recherche” wurde Österreich unter die Lupe genommen. In Gesprächen mit Betriebsräten, Gewerkschaften und Verantwortlichen aus dem Ministerium wurde mobifair ein ordentlicher Umgang mit den Arbeitsschutzgesetzen belegt. So erklärte die zuständige Arbeitsschutzinspektorin des Bundesministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Technologie, Susanne Owessle, gegenüber mobifair, dass ein guter Arbeitsschutz nur in einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsarzt, der Sicherheitskraft und dem Betriebsrat funktioniert. Sie erklärte weiter, dass auch bei einer Personalüberlassung und bei einem Einsatz von Sub-Unternehmen der Arbeitnehmervertretung nicht die Verantwortung entzogen werden darf. „In Österreich wird man darauf ein besonderes Auge haben, dass hier nichts ausgehebelt wird, was dem Willen der Arbeitsschutzgesetzgebung widerspricht.”
Manfred Pawlek vom Vorstand mobifair e. V. erklärte, dass insbesondere die für Eisenbahner geschaffene „Eisenbahner-ArbeitnehmerInnen-Schutzverordnung” ganz besonders auf die schwierigen Belastungen im Eisenbahndienst eingeht und die Beschäftigten besonders schützt.
Für mobifair ist der Umgang in Österreich mit dem Thema Arbeitsschutz vorbildlich. Arbeitsschutz darf niemals dafür verwendet werden, dass man hier Sozialdumping Vorschub leistet, um die Fairness im Wettbewerb wieder einmal mehr auf Kosten der Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer zu unterlaufen, sagte Helmut Diener, Geschäftsführer des Vereins.
Arbeitsschutzinspektorin des Bundesministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Technologie, Susanne Owessle