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Neues NRW-Gesetz beispielhaft

14. März 2012 – Ab Mai gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Nordrhein-Westfalen ein Tariftreuegesetz, das die Beachtung von Mindestlöhnen und Sozialstandards vorschreibt. mobifair bewertet die Regelung als derzeit bestes deutsches Vergabegesetz.

Neben der Einhaltung von Mindestlöhnen und Sozialstandards schreibt das NRW-Gesetz auch Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz und Energieeffizienz sowie die Festlegung auf repräsentative Tarifverträge vor. mobifair und die Gewerkschaft EVG haben im Vorfeld an der Erarbeitung der nun vorgeschriebenen Standards mitgearbeitet. Die gesetzliche Umsetzung bezeichnet mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener als „beispielhaft“. „Die nordrhein-westfälische Regelung sollte für andere Bundesländer, die noch keine verbindlichen Festschreibungen getroffen haben, exemplarisch werden“, bewertet er.

Das Tariftreuegesetz NRW tritt zum 1. Mai in Kraft.