3. Februar 2012 – Mindestlöhne und Lohnuntergrenzen werden verstärkt eingefordert und wurden mittlerweile in Teilbereichen auch festgeschrieben. Lohndumping geht trotzdem weiter – als „alternatives“ Mittel zum Zweck nutzen immer mehr Unternehmen das Instrument Werkvertrag.
Sub-Unternehmen werden beauftragt, gegen Rechnung Aufgaben innerhalb von Firmen wahrzunehmen. Natürlich gilt meist: Wer die Leistungen am billigsten anbietet, erhält den Auftrag. In vielen Fällen nennt sich die Konstruktion zwar „Werkvertrag“, ist aber tatsächlich eine Fortsetzung der Leiharbeit mit anderen Mitteln – ohne jedoch den in der Zeitarbeit vereinbarten Mindestlohn anzuerkennen. Selbstverständlich nicht, schließlich würde durch eine Anerkennung von Standards die Gewinnmarge minimiert. Auch Regelungen zu Ruhezeiten, Überstunden, Urlaub und Sonderleistungen lassen sich somit geschickt umgehen. Arbeitsmarktexperten des DGB sprechen von „Scheinkonstruktionen“. In Deutschland existiert anders als in europäischen Nachbarländern keine klare Regelung zur Abgrenzung von Werkverträgen und Leiharbeit. Das macht es für Unternehmen einfach, die sich nicht scheuen, auf Kosten der Beschäftigten zu profitieren, Arbeitskräfte mit Billiglöhnen abzuspeisen.
Werkverträge sind das Mittel der Wahl in vielen Branchen – das geht vom Handel über die Industrie bis zu Dienstleistern. Die korrekte Zahl ist kaum zu ermitteln, denn Werkverträge sind nicht meldepflichtig. Gewerkschaften kritisieren, dass der Gesetzgeber die Auslagerung von Aufgaben über Werkverträge nicht ausreichend geregelt habe. Die Bundesregierung hält sozialsichernde Maßnahmen allerdings für überflüssig. Auf eine entsprechende Anfrage der Linkspartei hieß es man sehe „keinen Handlungsbedarf“, denn „Hinweise über eine systematisierte missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen lägen nicht vor“.