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Hallo Augsburg – Sozialstandards bei Ausschreibungen sind möglich

9. Februar 2012 – In Augsburg wird diskutiert – sind Tariftreueklauseln bei Ausschreibungen rechtens oder nicht. Die Stadtwerke meinen „Nein“, Stimmen aus dem Stadtrat dagegen „Ja“. In der Broschüre „Erwiderung auf Einwände gegen Sozialstandards in der Vergabe“ hat mobifair bereits eindeutig belegt, dass keine rechtlichen Bedenken bestehen.

Es geht um die Ausschreibung von öffentlichen Nahverkehrsstrecken für Buslinien in Augsburg. Die Fahrer der derzeitigen Betreiberfirma SchwabenMobil bangen um ihre Arbeitsplätze, sollte ein Billiganbieter den Zuschlag erhalten. SchwabenMobil zahlt Tariflöhne. Anbieter, die dagegen auf Kosten des Personals Niedrigofferten abgeben, werden bevorzugt, fürchtet man. Denn genau der Punkt „Tariftreue“ ist in der Ausschreibung nicht enthalten. Wie die Augsburger Allgemeine schreibt, sind die Stadtwerke der Auffassung, „aus rechtlichen Gründen sei eine solche Klausel nicht möglich“.

Ein absolut falsches, leider weit verbreitetes Argument, wie mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener erklärt. In der Broschüren-Reihe „Die besseren Argumente“ hat mobifair unter dem Titel „Erwiderung auf Einwände gegen Sozialstandards in der Vergabe“ eindeutig belegt, dass es einen rechtssicheren Rahmen für einen umfangreichen Tarif- und Sozialschutz gibt. Das gelte auch für Ausschreibungen, die Subunternehmer mit einbeziehen. Gerade öffentliche Arbeitgeber hätten Vorbildfunktion und sollten Unternehmen mit Dumpinglöhnen nicht auch noch den Weg ebnen.