20. Januar 2012 – Es wird ernst im Gesetzesvorgang um das Personenbeförderungsgesetz. Alles ist geregelt, nur der Schutz vor Ausbeutung durch Lohn- und Sozialraub nicht. Die Fernbus-Unternehmer freuen sich auf künftige Profite, die Busfahrer können allenfalls mit Dumpinglöhnen rechnen.
Der Bundestag hat die Gesetznovelle am 19. Januar an den Verkehrsausschuss verwiesen. Am 29. Februar finden Verbandsanhörungen statt. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) sind dem Vernehmen nach hellauf begeistert von dieser „Marktöffnung“. Was fehlt ist, einen Schutz der Sozialstandards für die Busfahrer zu verankern. Eins ist nämlich abzusehen: Der Wettbewerb wird wieder einmal auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen. Wer sich Vorteile sichern möchte, wird bei der Bezahlung der Busfahrer sparen. Die so genannte Liberalisierung des Fernbusverkehrs ist aus diesem Blickwinkel gesehen nichts Gutes.
Die Perspektive der Bundesregierung scheint allerdings eine Andere zu sein – Wettbewerb um jeden Preis. Wenn der Markt zu fairen Bedingungen geöffnet werden soll, muss unbedingt noch etwas getan werden: Eine Schutzklausel für Sozialstandards im Personenbeförderungsgesetz.