14. Dezember 2011 – Ein positives Signal sandte das Bundesarbeitsgericht vor einem Jahr für an die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche: Mit der Aberkennung der Tariffähigkeit der „christlichen Tarifgemeinschaft CGZP“ bekamen die Arbeitnehmer endlich die Chance auf gerechte Bezahlung. Bis jetzt tut sich allerdings wenig.
Jahrelang hatte die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) ganz im Sinne der Arbeitgeber Tarifabschlüsse ermöglicht, die für die Beschäftigten nichts Anderes als Ausbeuterlöhne bedeuteten. Nach der Gerichtsentscheidung schien endlich klar, dass der Grundsatz des „equal pay“-Prinzips (gleiche Arbeits- und Einkommensbedingungen wie für die Stammbelegschaft üblich) auch für die Zeitarbeitsbranche gelten muss. Damit war der Weg bereitet für faire Arbeitsbedingungen und darüber hinaus schien klar, dass auf die Zeitarbeits- und Verleihfirmen Nachzahlungen von Löhnen und Sozialbndschau geht der Wirtschaftsflügel der CDU dagegen aber auf Unterstützungs-Kurs und möchte eine „Amnestie“ für Zeitarbeitsfirmen. „So ein völlig unverständliches Vorhaben kann nur als Beihilfe für Sozialschädlinge bezeichnet werden“, meint mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener.
Und nach wie vor arbeiten Leiharbeiter zu Niedriglöhnen. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weisen Lohnunterschiede zu fest angestellten Arbeitskräften von durchschnittlich 22 Prozent aus. Damit sparen die Firmen weiterhin ungehindert Sozialbeiträge ein.