23. Dezember 2011 – Das Land Nordrhein-Westfalen wird bei öffentlichen Aufträgen künftig nur Unternehmen berücksichtigen, die sich auf einen tariflichen Mindestlohn festlegen. Mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung und der Linken wurde ein entsprechendes Tariftreuegesetz am Mittwoch verabschiedet.
Die Lohnuntergrenze soll bei 8,62 Euro liegen. „Ein Votum gegen Hungerlöhne, auch wenn man mit knapp 1400 Euro brutto im Monat keine Familie ernähren kann“, kommentiert mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener die Entscheidung des Landtags. Dass CDU und FDP im Düsseldorfer Parlament gegen den Gesetzentwurf stimmten, ist aus seiner Sicht völlig unverständlich. „Alle Erfahrungen mit Mindestlöhnen im europäischen Ausland zeigen, dass die angebliche Verteuerung von Leistungen pure Panikmache ist“. Wer sich heute noch gegen Lohnuntergrenzen stemme, habe die Zeichen der Zeit nicht erkannt, meint Diener. „Manchen Politikern ist wohl immer noch nicht klar, dass viele Menschen von ihrem Verdienst nicht mehr leben können. Der jüngste Armutsbericht des paratätischen Wohlfahrtsverbandes sollte Pflichtlektüre dieser ewiggestrigen Verweigerer sein. Besonders in NRW“.
Weitere Kriterien des Tariftreuegesetzes sind neben dem Mindestlohn die Verpflichtung der Unternehmen auf Berücksichtigung von Umweltschutz- und Energieaspekten, auf Maßnahmen zur Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das gilt allerdings nur für Firmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern, mit dieser Begrenzung soll sichergestellt werden, dass kleinere Betriebe nicht überfordert werden. Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs soll künftig für alle Bieter ein repräsentativer Tarifvertrag gelten, der Mindestarbeitsbedingungen vorgibt. „Der von der Gewerkschaft EVG abgeschlossene Branchentarifvertrag wäre hier eine empfehlenswerte und solide Basis“, sagt Helmut Diener, der das Gesetz als „beispielhaft“ bewertet.