9. Dezember 2011 – Die rot-grün regierten Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen einen gemeinsamen Vorstoß in Sachen allgemeiner Mindestlohn unternehmen. Am 16. Dezember soll eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht werden, die eine gesetzliche Festschreibung auf 8,50 Euro vorsieht.
mobifair begrüßt die Initiative als richtige Weichenstellung. „Ein flächendeckender Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro ist in Deutschland längst überfällig”, kommentiert Geschäftsführer Helmut Diener. „Es ist eine Schande, dass Menschen voll berufstätig sind, nicht von ihrer Arbeit leben können und keine Zukunftsperspektiven haben. Durch den ausufernden Niedriglohnsektor sind viele Arbeitnehmer auf direktem Weg in die Altersarmut”. Es werde Zeit dass die Politik erkenne, so Diener weiter, dass ordentliche Arbeit auch anständig bezahlt werden müsse. Zudem würde auch die Allgemeinheit von fairen Löhnen profitieren, das zeige ein Blick ins europäische Ausland, wo Mindestlöhne längst zum sozialen Standard gehören.
Von 27 Ländern der Europäischen Union sind in 20 Mitgliedsstaaten Mindestlöhne gesetzlich festgeschrieben. Und die Erfahrungen sind durchweg positiv, wie auch eine im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2010/2011 durchgeführte Untersuchung bestätigt: Danach haben Mindestlöhne keine negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Außerdem schlagen bei den Sozialkassen zusätzliche Beiträge zu Buche und die Steuerzahlungen erhöhen sich. „Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Trotzdem beschwören die Mindestlohn-Gegner immer noch das Gespenst vom Markteinbruch”, sagt der mobifair-Geschäftsführer.
Auch in der Bundesratsentschließung der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wird betont, dass Fiskus und Sozialkassen von einer Einführung profitieren würden, da keine ergänzenden Sozialleistungen mehr bezahlt werden müssten. Außerdem werde mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein „Schutzwall gegen Dumpinglöhne und Lohndrückerei” errichtet, der auch seriöse Unternehmen vor der „ruinösen Konkurrenz von Billiganbietern” schütze.
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz