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Soziale Standards jetzt festlegen und sichern

2. Dezember 2011 – Die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs schleicht in eine entscheidende Phase. Die Planer der dafür notwendigen Gesetzesänderung basteln an den Paragrafen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), um möglichst viel „freien Wettbewerb“ zuzulassen. So bezeichnen es zumindest diese „Bastler“.

Sie denken an alles. Zum Beispiel an Kurzzeitkonzessionen, an Zusteigemöglichkeiten schon ab 50 Kilometern und vor allem an eine nachhaltige Verkehrsplanung und die Fahrgastrechte.

An die Busfahrer und daran, dass sich hier mit Lohn- und Sozialdumping ein neuer Schmuddelwettbwerb entwickeln kann, denkt keiner.
Doch das stimmt nicht! Insbesondere macht hier die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG Front gegen die geplante völlige Liberalisierung dieses Marktes. Sie fordert den sozialen Schutz der Beschäftigten im Rahmen der Novellierung des Gesetzes besonders abzusichern Dies könnte durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) geschehen. Dieses Gesetz bietet nämlich die rechtliche Möglichkeit, Mindestarbeitsbedingungen festzulegen. Denkbar wäre auch ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Branche.
Bis dahin müssen jedoch klare Regelungen gelten, fordert die EVG und warnt davor, dies durch Linien aus Osteuropa mit osteuropäischem Personal zu untergraben.

Gerade das wird mobifair in einem Projekt untersuchen und verdächtigen Verkehr unter die Lupe nehmen. Außerdem wird dabei das Lohn- und Sozialgefüge bewertet. Schließlich hat der Fernreisebusverkehr andere Maßstäbe als der Busverkehr im Öffentlichen Personennahverkehr. Auswärtige Ruhezeiten, Auslandsübernachtungen und vor allem längere Fahrzeiten am Stück prägen hier die Arbeitsbedingungen.

mobifair ist sich sicher: Hier wird eine Tür für Lohn- und Sozialdumping aufgestoßen. Es scheint, als verschlafe der Gesetzgeber wieder einmal eine Chance, Lohn- und Sozialdumping bereits im Keim zu ersticken. Entscheidend werden bereits die Voraussetzungen zur Konzessionsvergabe sein.
Laut eines Rechtsgutachtens von mobifair ist es möglich, Sozialstandards – zumindest im nationalen Verkehr – in den Konzessionen festzulegen. Vor allem wird eine hohe Kontrolldichte nötig sein, um neben den technischen Vorgaben insbesondere die Einhaltung der Schutzbestimmungen der Busfahrer zu prüfen. Dabei geht es neben den Lenkzeiten und der Einhaltung der Pausen auch um die Qualifikation der Busfahrer, deren Eignung und warum nicht auch um deren Bezahlung.

Als geeignete Prüfstelle sieht mobifair das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).