15. November 2011 – In der Diskussion um einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn liegt jetzt im Land Bremen ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, der für alle Bereiche Anwendung finden soll, in denen das Land oder die Stadtgemeinden als Arbeit- oder Auftraggeber handeln oder in denen sie Fördermittel und Zuwendungen vergeben.
Der SPD-Landesvorsitzende Andreas Bovenschulte hat einen Vorschlag ausgearbeitet, mit dem die im geltenden Landestariftreuegesetz bereits getroffenen Regelungen erweitert würden. Damit würde der von Gewerkschaften und SPD geforderte Mindestlohn von 8,50 € für alle Fälle verbindlich, in denen öffentliche Mittel verwendet werden.
mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener begrüßt die Initiative. „Solange ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn noch auf sich warten lässt, können gesetzliche Regelungen der Bundesländer zumindest für den öffentlichen Sektor die Lücke schließen.“ Sollte die rot-grüne Landesregierung den Vorschlag von Bovenschulte umsetzen, hofft Diener, dass andere Länder diesem Beispiel folgen. Diener: „Das Ziel bleibt nach wie vor ein verbindlicher gesetzlicher Mindestlohn für alle.“