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Sparen zu Lasten des Beitragszahlers

20. Oktober 2011 – Selbständig oder Schein-Selbständig? Sozialabgabepflichtiges Arbeitsverhältnis oder nicht? Zweifelhafte Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu – hier ist auch die Minijob-Zentrale als Einzugsstelle für Beiträge zur Sozialversicherung gefragt. Auch die Problematik der „selbständigen Lokführer“ ist dort schon aufgetaucht, wie Dr. Erik Thomsen, Leiter der Zentrale mit Büro in Essen, gegenüber mobifair erklärte.

„Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung sind sensibilisiert“, sagte Thomsen, „auch in deren überregionalen Gremien wurde das Thema schon besprochen“. Die Recherchen von mobifair könnten hier wertvolle Unterstützung geben, meinte er. „Wenn jetzt Einzelfälle benannt werden, haben wir die Möglichkeit, gezielt vorzugehen“.

Bei Scheinselbständigkeit gehe es immer darum, zu Lasten der Sozialversicherungen Geld zu sparen, führte Thomsen weiter aus. Die Betriebsprüfer der Rentenversicherung können zweifelhafte Beschäftigungsverhältnisse überprüfen und feststellen, ob Sozialabgabepflicht besteht oder nicht. Außerhalb einer solchen Betriebsprüfung werde, so Thomsen gegenüber mobifair, die Rentenversicherung – konkret deren Clearing Stelle in Berlin – nicht von selbst tätig. Dazu bedürfe es eines Antrages der Beteiligten (Auftragnehmer/Auftraggeber).

Die Minijob-Zentrale ist bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt und seit 2005 bundesweit dafür zuständig, die Sozialversicherungsbeiträge für alle geringfügig Beschäftigten, so genannte Minijobber, einzuziehen. Neben der Umsetzung des Melde- und Beitragsverfahrens zählt die Einrichtung auch die Beratung rund um die Minijobs zu ihren Aufgaben.