23. September 2011 – Die Zeichen für den Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche stehen schlecht. Eigentlich wäre der Weg frei, denn die gesetzlichen Voraussetzungen sind da – wenn es denn Arbeitgeber und Gewerkschaften endlich schaffen würden, einen ordentlichen Tarifvertrag zu formulieren.
Das Verfahren ist kompliziert: Nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes AÜG muss die Basis für die Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit ein Vorschlag der Tarifpartner sein, der dann vom zuständigen Bundesarbeitsministerium im Rahmen einer Rechtsverordnung erlassen wird. „Dass das noch in diesem Jahr geschieht, wird immer unwahrscheinlicher“, meint Helmut Diener von mobifair.
Ein erster Vorschlag von Gewerkschaften und Arbeitgebern wurde vom Ministerium aufgrund „formaler Mängel“ abgelehnt. Ob die beteiligten Partner – der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP auf der einen und der Berufsverband iGZeitarbeit auf der anderen Seite – sich noch rechtzeitig auf einen Vorschlag einigen werden, der dieses Jahr Gültigkeit erlangt, sei fraglich. Schließlich lägen üblicherweise zwischen Einreichung und Inkrafttreten Monate.
Helmut Diener: „In der Zwischenzeit können sich Geschäftemacher weiter kräftig bedienen und weiter Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen ausleihen. Hier wurde eine sehr gute Chance verpasst“.