5. September 2011 – Mit der Forderung nach einer verbindlichen Lohnuntergrenze hat der Arbeitnehmerflügel der CDU die bisherige offizielle Parteilinie verlassen. Unterstützung gibt es von der Bundesarbeitsministerin.
Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann, will beim CDU-Parteitag im November in Leipzig einen entsprechenden Antrag einbringen. Als Lohnuntergrenze will die CDA den in der Zeitarbeitsbranche vereinbarten Mindestlohn von 6,89 Euro pro Stunde im Osten und 7,79 Euro im Westen festlegen. Allerdings soll nach den Vorstellungen der CDA keine gesetzliche Regelung des Mindestlohns erfolgen, sondern die Festlegung durch Tarifabschlüsse erfolgen.
Bundesarbeitsministerin von der Leyen steht der CDA-Initiative positiv gegenüber. Die Regelungen im Zeitarbeitsbereich könnten allerdings nicht für alle Branchen maßgeblich sein, meint die Ministerin. Der Weg über einen tariflich ausgehandelten Mindestlohn sei aber der richtige.
„Es wurde Zeit, dass auch konservative Politiker erkennen, dass dringend gehandelt werden muss. Immer mehr Beschäftigte verdienen so wenig, dass sie von ihrem Einkommen nicht leben können”, sagt Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair. Nach seiner Ansicht geht jedoch kein Weg an einem gesetzlich festgelegten Mindestlohn vorbei. Es sei auch nicht nachzuvollziehen, warum die Entscheidungsträger sich so vehement dagegen sperrten. „Die Geschichte vom Arbeitsplatzvernichter Mindestlohn ist ein Märchen, das zeigen eindeutige Erfahrungen in den europäischen Nachbarländern”, so Diener.