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Klare Rechtslage: Ja zu fairen Ausschreibungen

27. September 2011 – Doch, doch – es geht doch: Wer bei Ausschreibungen immer noch mit dem Argument „unsichere Rechtslage“ Tarif- und Sozialvorgaben ignoriert, liegt eindeutig falsch. Eine mobifair-Broschüre zum Thema widerlegt endgültig die Einwände gegen Sozialstandards.

Sowohl in der EU-Verordnung 1370/2007/EG als auch durch nationale Gesetzgebung wurde ein rechtssicherer Rahmen geschaffen, der die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegt. Dennoch werde immer noch versucht, Verunsicherung zu schüren und in den Ausschreibungen die Vorgabe von Lohn- und Sozialstandards zu verhindern, erläutert mobifair. Mit der jetzt veröffentlichten Broschüre „Die besseren Argumente. Erwiderung auf Einwände gegen Sozialstandards in der Vergabe“ legt der Verein nun eine Gegenüberstellung des Für und Wider vor. Eindeutiges Fazit: Gesetze und Verordnungen sagen „Ja“ zu fairen und sozialgeschützten Ausschreibungen.

Die Veröffentlichung wurde in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Wolfgang Trautner, Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der TH Mittelhessen, erarbeitet und will mit bestehenden Unsicherheiten aufräumen und verbliebene Zweifel durch Fakten beseitigen. „Die Rechtslage ist völlig klar“, sagt mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener, „bei Ausschreibungen können die Vergabestellen die Zahlung bestimmter Tarife wie zum Beispiel den Branchentarifvertrag zur Verpflichtung machen. Alle anderen Argumentationen sind falsch. Es geht also doch“.

 

mobifair-Broschüre „Die besseren Argumente. Erwiderung auf Einwände gegen Sozialstandards in der Vergabe“