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Soziale und ökologische Grundsätze für multinationale Unternehmen

8. Juni 2011 – Faire Löhne, Ächtung der Kinderarbeit, Einhaltung von Arbeitsrechten, Umweltschutz, Korruptionsprävention – die Liste der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen liest sich vielversprechend. Zum 50. Geburtstag der Organisation wurde nun novelliert und das Kapitel „Menschenrechte“ eingefügt.

mobifair kritisiert, dass es keine Möglichkeit gibt, Vergehen entsprechend zu bestrafen. Unternehmen, die sich nicht an den Verhaltenskodex halten, werden in einer öffentlichen „Sünderkartei“ geführt, haben aber weiter keine Sanktionen zu befürchten. Mit der Novellierung würden zwar die Interessen der Beschäftigten vor Ort und der Verbraucher gestärkt, so mobifair, es fehle aber nach wie vor an Instrumenten, Verstöße wirksam zu ahnden.

Alle OECD-Staaten und eine Reihe weiterer Länder haben die Novellierung unterzeichnet und sich zur Förderung der Leitsätze verpflichtet. Schwarze Schafe in den Reihen der Unternehmen hindert die gute Absicht leider nicht an illegitimen Praktiken. Registriert bei den nationalen Beschwerdestellen – in Deutschland das Bundeswirtschaftsministerium – wurden in der Vergangenheit Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsrechtsverstöße und Umweltvergehen. Auch deutsche Unternehmen tauchten auf der Liste auf.

mobifair fordert:

  • Veröffentlichung der Schwarzen Liste
  • Ausschluss registrierter Unternehmen von öffentlichen Auftragsvergaben
  • Verhängung von angemessenen Bußgeldern