Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil (Az. 5 AZR 7/10) den Weg für Leiharbeiter frei gemacht, gleichen Lohn einzufordern. Rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren können Ansprüche geltend gemacht werden. mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener bewertete die Entscheidung als positiv und forderte alle Betroffenen auf, das ihnen zustehende Geld einzuklagen.
Die Rechte von Leiharbeitnehmern sind durch den Urteilspruch wesentlich gestärkt worden. Der Anspruch auf die gleiche Bezahlung muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Auch wenn in Unternehmen für die Stammbelegschaft kürzere Fristen für Lohnnachforderungen festgelegt sind, trifft dies nach dem BAG-Urteil nicht auf Leiharbeiter zu. Nach Auffassung des Gerichts bezieht sich das Gleichbehandlungsgebot für Leiharbeitnehmer lediglich auf Arbeitsbedingungen wie Bezahlung, Arbeitszeit und Urlaub, nicht jedoch auf Ausschlussfristen.
Der DGB hat zu diesem Thema hilfreiche Hinweise und Musterschreiben zur Verfügung gestellt.