25. Feb. 2011 – Die Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung, Triebfahrzeugführerscheinverordnung – TfV, wird nun auch national auf einen europaweit gleichen Stand gebracht. Nach Bewilligung des Verkehrsministers muss nun der Bundesrat darüber entscheiden. Die TfV regelt unter anderem die Fahrberechtigung, die Voraussetzungen, die Ausbildung, die Prüfungen, die Ausstellung der Bescheinigungen und die Überwachung. Mal reinschauen lohnt sich.
Insbesondere die Bereiche Ausbildung und Überwachung oder Kontrollen werden uns weiter beschäftigen. Der Fall „easy2learn“ zeigte auf, mit welchen dubiosen Methoden so genannte Ausbildungsschulen versuchen, sich am Markt der Lokführerausbildung zu bereichern. Da gibt es noch mehr. Und die Kontrollen, die alle Voraussetzungen und die Erteilung der Zusatzbescheinigungen prüfen sollen, sind eher selten. „Das führt zu diesem Graubereich, wo Lokführer wild durch die Gegend fahren, keine Arbeitszeitvorschriften beachtet und fehlende Betriebskenntnisse ignoriert werden“, so Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair.
Die zuständige Behörde muss ein Register aller Triebfahrzeugführerscheine führen und in den Unternehmen sind kontrollfähige Register für die Zusatzbescheinigungen einzurichten. Die Behörden haben hier einen Kontrollauftrag.
Die Einführung des Lokführerscheins war ein Erfolg der Eisenbahner Transportarbeiter Föderation (ETF).
mobifair wird über das Thema weiter berichten.