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Kein Lohndumping durch Sub-Unternehmen

„Das ist sehr vernünftig von der DB AG“, erklärte Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair und bezieht sich dabei auf die Entscheidung der Deutschen Bahn AG nun doch mit eigenem Personal auf den S-Bahnlinien des Warnow-Netzes (Mecklenburg-Vorpommern) den Betrieb aufzunehmen. Dank der Verhandlungen der Gewerkschaft EVG zur Umsetzung eines Branchentarifvertrages, ist es nicht mehr möglich das Personalleistungen durch Subunternehmen vorgenommen werden, die Mindestanforderungen einer Tariftreueerklärung nicht erfüllen. So war es Absicht der DB AG das Personal (Lokführer und Kundenbetreuer) für die S-Bahnstrecken durch die Rostocker Straßenbahn AG zu stellen. Die Tariftreuerklärung sieht verpflichtend vor, dass sowohl im eigenen Bereich, als auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen auf die Mindestanforderungen zu achten ist. Diese Mindestanforderungen werden auch durch das Land Mecklenburg-Vorpommern verlangt. Jetzt folgte eine klare Aussage von DB Regio, dass nur Unternehmen mit der DB Regio zusammenarbeiten können, die ihre Mitarbeiter auch angemessen bezahlen. Auch der zuständige Verkehrsverbund VMV stellt unmissverständlich fest: „Sollte DB Regio ein nicht-tarifgebundenes Unternehmen mit der Ausübung der Personalleistungen beauftragen, riskiert die Bahn den Zuschlag für das Schienennetz Warnow wieder zu verlieren.“
„Langsam kommt eine gesunde Bewegung in Richtung sozialgerechter Vergabepolitik in Gang, die sehr wichtig für einen fairen Wettbewerb ist“, so Helmut Diener. Immer mehr Länder werden aktiv und bringen Tariftreuerklärungen oder sogar Tariftreuegesetze auf den Weg, um einen Unterbietungswettbewerb zu Lasten der Beschäftigten in den Unternehmen zumindest einzudämmen.