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Branchentarifvertrag hat Vorbildfunktion

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hatte am Montag, den 17. Januar 2011 – unter Vermittlung des Schlichters Peter Struck (SPD) – mit den sieben führenden Bahnunternehmen Deutschlands vereinbaren können, sich bei künftigen Ausschreibungen, im Hinblick auf die Lohnkosten, nicht mehr gegenseitig zu unterbieten. Vereinbart wurde der Branchentarifvertrag SPNV, der ein Niveau festlegt, das bei künftigen Kalkulationen als Untergrenze festgelegt wurde.

„Dieser Tarifvertrag macht deutlich, wohin die Reise gehen muss“, betonte mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. Auch mobifair kämpfe seit langem schon für eine faire und gerechte Bezahlung der Arbeitnehmer. „Mit dem jetzt vorliegenden Tarifvertrag sehen wir uns in unserer Arbeit bestätigt“, so Diener. Ziel von mobifair sei es allerdings, ordentliche Löhne im gesamten Verkehrsbereich realisiert zu wissen.

Aufgabe aller Beteiligten, der EVG und der sieben beteiligten Bahnunternehmen, müsse es jetzt sein, den Branchentarifvertrage – der noch unter dem Vorbehalt der zuständigen Gremien steht – so schnell wie möglich für „allgemeinverbindlich“ erklären zu lassen. Dann habe dieser auch Gültigkeit für Mitbewerber, die den Branchentarifvertrag SPNV nicht unterschrieben haben.

So lange dies nicht der Fall sei, müssten die Länder, die in den nächsten Monaten Nahverkehrsleistungen ausschreiben, Sorge dafür tragen, dass der Branchentarifvertrag SPNV, als so genannter repräsentativer Tarifvertrag, Grundlage von Ausschreibungen ist. Dann sei dieser für alle Bewerber bindend.
mobifair werde diese Forderungen – wo immer möglich – tatkräftig unterstützen.