Als „längst überfällig” bezeichnete Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair die Aberkennung der Tariffähigkeit der sogenannten „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen” (CGZP) durch das Bundesarbeitsgericht.
Die einzige Funktion dieser Organisation sei die des Steigbügelhalters für unsoziale Arbeitsbedingungen und Ausbeutung von Menschen durch Zeitarbeitsfirmen gewesen, sagte Diener. „Zu Recht wurde jetzt denen das Handwerk gelegt, die dem modernen Sklavenhandel den Boden bereiteten”, erklärte der mobifair-Chef.
Es sei unerträglich gewesen, dass die CGZP ungestraft über Jahre hinweg ihr sozialschädliches Handwerk betreiben durfte. Noch unerträglicher aber sei das bewusste Wegschauen der verantwortlichen Politiker gewesen, die sich nicht dazu entschließen wollten, durch gesetzliche Regelungen der Ausbeutung von Menschen Einhalt zu gebieten.
mobifair fordert die umgehende Änderung des Paragraph 9 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darin ist die strikte Anwendung des „equal pay”-Prinzips (gleiche Arbeits- und Einkommensbedingungen wie für die Stammbelegschaft üblich) ohne Ausnahmen vorzuschreiben. Außerdem muss die Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Vorrangige Forderung ist jedoch ein gesetzlicher Mindestlohn, der Exzesse zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie sie durch die Tarifverträge der CGZP gegeben waren, wirkungsvoll verhindert.
Nach dem Urteil darf die CGZP keine Tarifverträge mehr abschließen. Zur Frage, was diese Entscheidung für die bislang von der CGZP vereinbarten Tarifabschlüsse für über 280 000 Beschäftigte bedeutet, nahmen die Bundesrichter nicht ausdrücklich Stellung. Im Gegensatz zur Vorinstanz wurden die bisherigen CGZP-Tarifverträge nicht für „nichtig” erklärt. Es sei jedoch zweifelhaft, dass die CGZP in der Vergangenheit jemals tariffähig gewesen sei, sagte ein Gerichtssprecher. Betroffene Arbeitnehmer müssen nach seinen Angaben nun selbst vor die Arbeitsgerichte ziehen, um jetzt nachträglich die ihnen zustehende gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft einzufordern.
Historie
Die CGZP wurde 2002 gegründet und operierte mit Stundenlöhnen unter fünf Euro und unterbot damit erheblich die gängigen Tarifvereinbarungen. Ihre Flächen- und Haustarifverträge wurden von den 1100 Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister und von hunderten weiterer Zeitarbeitsunternehmen genutzt. Bereits im Dezember 2009 sprach das Landesarbeitsgericht Berlin der CGZP die Tariffähigkeit ab. Begründet wurde das Urteil damit dass es der CGZP an der „sozialen Mächtigkeit” fehle, um Tarifabschlüsse zu tätigen.
Genau diese Einschätzung bestätigte nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in letzter Instanz.