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Anfrage an EU-Kommission wegen Lohndumping im Bahnverkehr

Bei Vergaben im Verkehrsbereich im Anwendungsbereich der EU VO 1370/2007 werden die Möglichkeiten zur Vorgabe von Sozial- und Tarifstandards in den nationalen Ausschreibungsverfahren nur unzureichend genutzt. Die Vergabeentscheidungen werden fast ausschließlich nach Maßgabe des niedrigsten Angebots/ „billigsten“ Preises getroffen. Mit dieser Feststellung hat sich die Europaabgeordnete Jutta Steinruck mit einer parlamentarischen Anfrage an die EU-Kommission gewendet. Vorher hatte eine Delegation der Zentralen Betriebsgruppe Eisenbahn in der SPD und von mobifair e. V. die Abgeordnete vor Ort in Brüssel über diese unsozialen Vergabeverfahren informiert.
Die Sozialexpertin der Sozialistischen Fraktion möchte wissen, welche Maßnahmen die Kommission ergreift um gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen gemäß Artikel 31 Grundrechte Charta bei der Durchführung des Rechts – insbesondere im Rahmen der Anwendung des Rechts der EU VO 1370/2007 – zu gewährleisten und zu verwirklichen.
Jutta Steinruck fragt: „Welche Maßnahmen ergreift die Kommission zur Gewährleistung eines gerechten Ausgleichs zwischen den wirtschaftlichen Grundfreiheiten und den sozialen Grundrechten im Rahmen des europäischen Vergaberechts, insbesondere zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping?“
Sie stellt auch die Frage, ob es nicht erforderlich sei, zur Gewährleistung des durch Art. 31 Grundrechte Charta verbrieften Rechts auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, die in den Erwägungsgründen der EU VO 1370/2007 genannten „Kann-Vorschriften“ des Arbeitnehmerschutzes und der Sozial- und Qualitätsstandards nunmehr als „verbindlich“ vorzugeben?

Hier zur Anfrage im Detail.