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DB Netz AG verschärft Kontrollen gegen Lohn- und Sozialdumping

Nach Mitteilung der DB Netz AG wurden in mehreren Veranstaltungen alle Räum- und Sicherungsfirmen „explizit und quittiert“ darauf hingewiesen und verpflichtet, dass die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu gewährleisten ist. Ebenso, dass die Sicherungskräfte max. 10 Stunden je Schicht leisten dürfen und dass die Unterbringung der eigenen Personale den Firmen eigenverantwortlich obliegt und diese den Bestimmungen des Arbeitsschutzes entsprechen muss.
Die DB Fahrwegdienste hat zwischenzeitlich die Quote ihrer Stichprobenprüfungen verdreifacht. Dies teilte die DB Netz AG dem Verein mobifair auf Nachfrage bezüglich der Umsetzung des Fairnessabkommens mit. In dem Schreiben wurde nochmals betont, dass die DB Netz AG als Auftraggeber großen Wert auf eine qualitativ hochwertige und vertragsgerechte Leistung legt. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Weitere Vorfälle, die dem nicht gerecht werden hat mobifair e. V. mittlerweile der DB Netz AG gemeldet. Hier hat die Bahn die Ermittlungen aufgenommen.

Wir bleiben weiter aktiv. Fairer Wettbewerb geht nur ohne Lohn- und Sozialdumping!