Selbstständig oder nicht –
Müdigkeit nimmt keine Rücksicht
mobifair fordert die europäischen Parlamentarier auf, beim Thema „Arbeitszeitregelungen im Straßenverkehr“, am kommenden Donnerstag im Europaparlament, nicht gegenüber der EU-Kommission „einzuknicken“. „Gerade im zunehmenden Lkw-Verkehr benötigen wir klare und vor Ort jederzeit nachprüfbare Regelungen“, erklärte Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair e.V. in Frankfurt/Main.
Am Donnerstag geht es im Europaparlament um die Arbeitszeitregelungen für Lkw-Fahrer. Die EU-Kommission will die Selbstständigen aus dem Anwendungsbereich der geltenden Richtlinie herausnehmen und ihnen damit längere Arbeitszeiten ermöglichen. Derzeit liegen die Höchstgrenzen für alle Fahrzeuglenker unabhängig vom Beschäftigungsstatus bei 48 Stunden pro Woche. In Ausnahmefällen sind 60 Stunden zulässig.
Diesem Vorhaben der Kommission wollen die sozialdemokratischen Abgeordneten nicht zustimmen. Im bisherigen parlamentarischen Verfahren zeigten sich auch einige konservative und liberale Abgeordnete davon überzeugt, dass es hier letztlich um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht.
„Das Unfallrisiko unterscheidet nicht zwischen einem übermüdeten selbständigen oder einem übermüdeten angestellten Fahrer“ sagt Diener. Außerdem müsse in diesem Tätigkeitsbereich endlich ein klares Signal gegen die Scheinselbstständigkeit gesetzt werden. Denn wenn Selbstständige länger arbeiten dürften, sinke für die meisten Unternehmen die Motivation, Arbeitnehmer in festen Arbeitsverhältnissen mit besseren Qualitätsstandards zu beschäftigen.
Gewinner wären Unternehmen mit dubiosen Geschäftspraktiken. Für sie würde der Anreiz geschaffen, Lkw-Fahrer in die (Schein-) Selbstständigkeit zu drängen, um sie rund um die Uhr hinters Lenkrad zwingen zu können.
Helmut Diener: „Es kann doch nicht sein, dass mit der Herausnahme der Selbstständigen aus den Arbeitszeitregelungen die Bürokratie in der Europäischen Union wieder ein Stück wächst und komplizierter gestaltet wird. Schließlich müsste ja bei künftigen Lkw-Kontrollen erst aufwändig festgestellt werden, ob der Fahrer, der schon 20 Stunden hinterm Steuer sitzt, tatsächlich selbstständig ist oder ob er nur zum Schein als Selbstständiger arbeitet.“