mobifair-Fairnessabkommen ratifiziert
In Frankfurt/Main wurde am 9. November das mobifair-Fairnessabkommen für den Bereich der Gleissicherungsdienste ratifiziert. Darin verpflichten sich die Unterzeichner zur Einhaltung eines Qualitätskodex und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Rahmen der Vergabeverfahren. Der Kern des Abkommens ist die Sicherung angemessener Lohn- und Sozialstandards als Basis für einen hohen Qualitätsstandard bei den Sicherungsleistungen im Gleisbereich.
Teilnehmer der Fairnessausschuss-Sitzung in Frankfurt/Main |
Als „eine lobenswerte Initiative“ bezeichnete der Personalvorstand der DB Netz AG, Berthold Huber, „das Engagement und die Hartnäckigkeit von mobifair“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und einen gemeinsamen Fairnessausschuss zu gründen. Er mahnte, dass es nun nicht darum gehe, sich gegenseitig in Rechtsgutachten über Jahre hinweg unterschiedliche Sichtweisen zu erläutern, sondern praxisnah die Dinge festzuschreiben, die einen fairen Wettbewerb bei hoher Qualität ermöglichen und die sozialen Belange der Mitarbeiter nicht vernachlässigen.
Neben den Vertretern der Deutschen Bahn (DB Netz, DB Einkauf, Beschaffung Baul. Anlagen) nahmen Unternehmer, die Gleissicherungsdienste anbieten aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Auch die Arbeitgeberverbände saßen mit am Tisch (Agv MoVe, BDWS) sowie die Überwachungsgemeinschaft Gleisbau (ÜGG) und die Gewerkschaften TRANSNET und GDBA. mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener bedauerte, dass die Gewerkschaft ver.di keine Möglichkeit sah, der mobifair-Einladung zu folgen.
Im Rahmen der Diskussion hatten die Unternehmer zum Teil dramatische Entwicklungen in der Branche geschildert. Viele arbeiten nur noch zum Selbstkostenpreis oder gar mit Verlust, um die Mitarbeiten nicht zu verlieren. „Das überlegst Du Dir nicht nur dreimal, wenn’s darum geht Leute vor die Tür zu setzten, oder mit einem Hungerlohn nach Hause zu schicken, die über 15 Jahre bei Wind und Wetter für Dich und Dein Unternehmen da draußen einen guten Job gemacht haben“, schilderte ein Unternehmer die schwierige Situation. Und ein anderer fügt hinzu: „Würden wir nicht noch über das eine oder andere unternehmerische Standbein verfügen, hätten etliche von uns schon längst zusperren müssen.“
In den Diskussionen wurde aber auch deutlich, dass sowohl die Unternehmen, als auch die Bahn als Auftraggeber darauf hoffen, durch mehr gegenseitigen Respekt, Offenheit und wachsendes Vertrauen Missverständnisse ausräumen zu können. Der mobifair-Fairnessausschuss hat hierfür zumindest die Basis geschaffen.
Alle Beteiligten setzen in das mobifair-Fairnessabkommen die Hoffnung, dass der allein auf den Preis gerichtete Unterbietungswettbewerb gebremst wird und man nun auf der Vergabeseite genauer hin sieht und prüft, ob mit einem vorgelegten Angebot überhaupt unter den vorausgesetzten Rahmenbedingungen die geforderte Qualität gewährleistet werden kann. Nur so könnten die „Schwarzen Schafe“ in der Branche entlarvt und aus dem Markt entfernt werden.
In dem Fairnessabkommen ist auch geregelt, dass die Beschäftigten einen Befähigungsausweis erhalten in dem Aus- und Fortbildung, psychische Eignung und physische Tauglichkeit dokumentiert sind. Dieser Ausweis ist auf der Baustelle mit zu führen, ebenso wie ein nicht übertragbarer „Einsatznachweis“ in dem Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie die Pausen dokumentiert werden müssen. Bei Verstößen droht der Entzug der entsprechenden Dokumente.
In dem Abkommen verpflichtet sich die Bahn, Hinweisen auf Verstöße unverzüglich nachzugehen. Die offizielle Unterzeichnung des jetzt ratifizierten Abkommens ist für Januar 2010 vorgesehen.