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Tariftreueklausel verfassungskonform: mobifair fordert Änderung der Ausschreibungspraxis

Tariftreueklausel verfassungskonform: mobifair fordert Änderung der Ausschreibungspraxis

„Die Forderung nach einer Tarifgebundenheit der Bewerber muss ab sofort als Kriterium in jede öffentliche Ausschreibung bei Bussen und Bahnen aufgenommen werden“, fordert mobifair, Verein für fairen Wettbewerb im Verkehrssektor. Er stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Vergabeverfahren bei öffentlichen Ausschreibungen.

 

Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

 

Ein mit Spannung erwartetes Urteil des Ersten Senats lässt nun die Beschäftigten im Verkehrsbereich auf eine Veränderung der Vergabepraxis öffentlicher Aufträge hoffen. Das Gericht hat entschieden, dass es der Verfassung sowie anderen gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht, wenn bei Ausschreibungen als eines der Kriterien die Tariftreue gefordert wird.

Die Entscheidung der obersten Verfassungshüter müsse nun Anlass für die öffentlichen Vergabestellen von Verkehrsleistungen sein, ihre Forderungen an Bewerber entsprechend zu verändern, erklärte Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair. Darüber hinaus forderte er die Bundesregierung auf, nun nach Beseitigung der Rechtsunsicherheit, an der in der Vergangenheit eine bundeseinheitliche Regelung gescheitert war, endlich ein Bundestariftreuegesetz für die öffentliche Auftragsvergabe auf den Weg zu bringen. „Es wäre ein Skandal, wenn nun weiterhin rechtlich legitimiert und mit öffentlichen Mitteln Lohndumping forciert und Löhne bis unter das Sozialhilfeniveau gedrückt würden“, erklärte Diener. Der Bundesgerichtshof hatte das Bundesverfassungsgericht angerufen, um zu klären, ob es verfassungskonform sei, bei Ausschreibungen zu verlangen, dass die Bewerber tarifvertraglich gebunden sind. Der Bundesgerichtshof hatte seinerzeit über einen Fall zu befinden, bei dem es um die Ausschreibung eines Straßenbauprojekts in Berlin ging und in der gefordert war, dass die Bewerber Tariflöhne zahlen. mobifair begrüßt die Entscheidung der Verfassungsrichter und weist darauf hin, dass angesichts von 350 Eisenbahn-Verkehrsunternehmen allein in Deutschland und rund 6.000 Busunternehmen, bei öffentlichen Ausschreibungen zwingend eine Tariftreueklausel enthalten sein müsse. Es sei ein erster Schritt, die sich immer schneller drehende Spirale von Lohn- und Sozialdumping zu bremsen. Diener kündigte an, dass mobifair in Gesprächen mit den Vergabestellen in Ländern und Gemeinden darauf hinwirken werde, dass das Kriterium der Tariftreue endlich auch im Verkehrssektor zur Regel wird. Außerdem werde sein Verein den Bestellerorganisationen eine Aufstellung jener Unternehmen an die Hand geben, für die es ein Selbstverständnis ist, gerechte Lohn- und Sozialstandards zu akzeptieren und anzuwenden. In einem Zertifizierungsverfahren ermittelt mobifair derzeit solche Firmen. Unternehmen und Betriebe, die bewusst und aus Profitgier Lohn- und Sozialdumping betreiben, sagt mobifair den Kampf an. Bislang verschafften sich die im öffentlichen Wettbewerb stehenden Unternehmen, die keiner tariflichen Bindung unterliegen, mit Billiglöhnen und mangelhaften Sozialleistungen deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber seriösen Verkehrsunternehmen, kritisiert mobifair.

Der gemeinnützige Verein mobifair setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen im Verkehrssektor ein. Er ist sowohl bei Bussen und Bahnen wie auch im Bereich des Straßengüterverkehrs und im verkehrsnahen Dienstleistungsbereich tätig.

Pressemitteilung als pdf zum Download